FK27 Lockdown November 2020
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 30. Oktober 2020
§ 9 Sport
1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan-lagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließ-lich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umklei-den und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
FK27 Hygieneregeln
Kein Corona - Keine Symptone
Fieber, Glieder- und Muskelschmerzen, kein Geschmacks- und/oder Geruchssinn, Husten, Schnupfen, Magen- und Darmbeschwerden
Kein Kontakt zu Corona-Infizierten
in den letzten 14 Tagen
Mund- und Nasenschutz tragen
bis zum Trainingsanfang
Maximal 30 Sportler
Abstand von 1,5 Metern einhalten
Wenn möglich auch während des Training
Eingangs- und Ausgangsweg benutzen
Pfeile beachten
Im Sportzeug erscheinen
Keine Duschen benutzen
Hygenieregeln gelesen und verstanden
Unterschrift Anwesenheitsliste
Toilettenbenutzung einzeln
Hände desinfizieren | Sportgeräte desinfizieren
Anweisungen des Trainingsleiters folgen
Hier das komplette Hygienekonzept